Rechtsprechung
BFH, 12.10.1961 - IV 343/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 29.10.1975 - I R 47/74
Änderung einer Bilanz - Erhöhung des Gewinns - Kein Verlust der …
In der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung ist dieser Gedanke indes dahin eingeschränkt worden, daß die Zustimmung grundsätzlich stets dann zu erteilen ist, wenn der Steuerpflichtige beachtliche, d. h. triftige Gründe für die Bilanzänderung dargetan hat, das Verhalten des Steuerpflichtigen mithin nicht willkürlich ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Oktober 1961 IV 343/59, StRK, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 307; vom 22. November 1962 IV 323/59 U, BFHE 76, 640, BStBl III 1963, 234), es sei denn, daß die Bilanzänderung trotz Vorliegens solcher Gründe wegen der besonderen Umstände des Falles gegen Treu und Glauben verstößt, z. B. weil das Recht auf Bilanzänderung wegen verspäteter Geltendmachung als verwirkt angesehen werden muß (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1953 I 147/52 U, BFHE 57, 354, BStBl III 1953, 140).